Eifersucht
Eifersucht (von indoeuropäisch ai = Feuer; althochdeutsch eiver = das Herbe, Bittere; Erbitterung und althochdeutsch suht = Krankheit, Seuche; das zusammengesetzte Substantiv Eifersucht existiert erst seit dem 16., das davon abgeleitete Adjektiv eifersüchtig erst seit dem 17. Jahrhundert). Eifersucht beschreibt eine meist unangenehm behaftete Emotion, die man bei einer nicht oder nur in ungenügendem Maße erhaltenen Anerkennung (Aufmerksamkeit, Liebe, Respekt oder Zuneigung) jemand anderem gegenüber verspürt.
So kann ein Kind eifersüchtig werden, wenn seine Eltern den Geschwistern mehr Zuwendung geben. Bei erwachsenen Personen kann Eifersucht etwa auftreten, wenn der Partner mit einem anderen Menschen flirtet oder Vertrautheiten austauscht und der Beobachter dies als Gefährdung der eigenen Beziehung wahrnimmt. Während die Eifersucht des Kindes in der Regel verschwindet, wenn es von seinen Eltern ebenfalls die gleiche Zuwendung erfährt, verlangt ein eifersüchtiger Partner meist darüber hinaus nach einer uneingeschränkten, ausschließlich ihm geltenden Aufmerksamkeit.
Grundlage der besitzergreifenden Form von Eifersucht ist ein Besitzanspruch an eine andere Person, zu der eine emotionale Bindung vorhanden ist. Eifersucht selbst entsteht, wenn dieser Besitzanspruch vermeintlich oder real durch Emanzipierung des Partners in Frage gestellt wird und die aus seiner Sicht sicher geglaubte Person verloren zu gehen droht.
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