Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister: Das Gesetz zur Rehabilitierung von Männern, die nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen Homosexualität verurteilt worden waren, kommt noch im Oktober!
Datum: Dienstag, dem 13. September 2016
Thema: Erotik News @ Liebe, Erotik & Sex


Heiko Maas zum zur Rehabilitierung Homosexueller:

Düsseldorf (ots) - Justizminister Heiko Maas will innerhalb der nächsten Wochen die Rehabilitierung jener Männer auf den Weg bringen, die nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen Homosexualität verurteilt worden waren.

"Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach § 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren", zitiert die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagausgabe) aus dem Rede-Manuskript des Ministers, mit dem er an diesem Dienstag den 71. Deutschen Juristentag in Essen eröffnet.

Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden noch immer.

"Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen", so Maas.

Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden.

"Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig", stellt der SPD-Politiker fest.

"Ein Rechtsstaat sollte auch die Kraft haben, seine eigenen Fehler zu korrigieren."

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus , Autor siehe obiger Artikel.

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"Ich werde noch im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem wir die Verurteilungen nach § 175 aufheben und die Betroffenen rehabilitieren", zitiert die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagausgabe) aus dem Rede-Manuskript des Ministers, mit dem er an diesem Dienstag den 71. Deutschen Juristentag in Essen eröffnet.

Seit 1969 seien homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht mehr strafbar, aber die Urteile, die bis dahin ergangen seien, bestünden noch immer.

"Ich finde es unerträglich, dass die Betroffenen bis heute mit diesem Strafmakel leben müssen", so Maas.

Diese Männer hätten nichts gestohlen und nichts unterschlagen, sie hätten niemanden verletzt und niemanden betrogen, sie seien einzig und allein wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt und bestraft worden.

"Aus heutiger Sicht war das ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig", stellt der SPD-Politiker fest.

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